Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

In unserer Gesellschaft werden Einäscherungen nach wie vor mit einiger Distanz betrachtet. Dabei nimmt der Anteil von Feuerbestattungen in Deutschland kontinuierlich zu. Wir sehen es deshalb als eine unserer wichtigsten Aufgaben an, Ihre Fragen zur Einäscherung aufzugreifen und – so weit möglich – schon hier zu beantworten.

Wie lange müssen Angehörige warten, bis eine Einäscherung stattfindet?

Wenn alle gesetzlich geforderten Dokumente und Bescheinigungen vorliegen, kann die Aschekapsel bereits nach 48 Stunden abgeholt werden.

Ich möchte die Urne mit der Asche meines verstorbenen Angehörigen zu Hause aufbewahren – geht das?

Nach dem Bestattungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BestG NRW, 01.10.2014) muss die Totenasche innerhalb von sechs Wochen nach der Einäscherung auf Friedhöfen verstreut oder vergraben werden. Es ist den Angehörigen von der Gesetzgebung allerdings erlaubt, die Urne nach der Einäscherung im Krematorium abzuholen und selbst zum Friedhof zu bringen.

Können Angehörige die genaue Zeit erfahren, zu der die Einäscherung stattfindet?

Wenn Sie als Angehörige während der Zeit der eigentlichen Einäscherung in besonderer Form an die/den Verstorbene/n gedenken wollen, können Sie über den Bestatter Ihres Vertrauens den genauen Zeitpunkt erfahren.

Kann im Krematorium eine Trauerfeier stattfinden?

Trauerfeiern im üblichen Sinne können in unserem Hause nicht abgehalten werden. Hier sollten Sie die Nutzung der Kapellen auf Friedhöfen oder beim Bestatter Ihres Vertrauens bevorzugen.

Wenn die Hinterbliebenen dem/der Verstorbenen bei einer Termin-Einäscherung auf dem letzten Weg Geleit geben möchten, steht im Gebäude des Bergischen Krematoriums ein lichter Trauerraum zur Verfügung. Der Bestatter Ihres Vertrauens kann ihn für diese Zusammenkunft nach den Wünschen der Angehörigen herrichten.

Wird für eine Feuerbestattung noch ein Sarg benötigt?

  • Särge und Sargausstattungen dürfen nur aus Materialien bestehen, die dem geltenden Bestattungsrecht und der VDI-Richtlinie 3891 entsprechen. Auch sollen sie möglichst geringe Emissionen verursachen.
  • Särge müssen aus Vollholz hergestellt und frei von nicht verbrennbaren Materialien sein. Särge aus Spanplatten und anderen, von Vollholz abweichenden Materialien dürfen nicht eingeäschert werden. Die Behandlung mit leicht entflammbaren Lacken sowie anderen ausgasenden, feuergefährlichen oder umweltbelastenden Materialien ist nicht zulässig.
  • Särge dürfen keine Glasfenster haben; ebenso keine PVC-haltigen, PCP-haltigen, PVP-haltigen, nitrozellulosehaltigen oder formaldehydabspaltenden Lacke oder Zusätze.
  • In den Sargwerkstoffen dürfen Imprägnierstoffe, Holzschutzmittel, Schwermetalle oder halogenorganische Verbindungen nicht vorkommen.

Welche Kleidung sollte der/die Verstorbene bei der Einäscherung tragen?

Für die Bekleidung des/der Verstorbenen gelten die gleichen Anforderungen wie für die Sargausstattung. Um eine möglichst emissionsfreie Verbrennung zu gewährleisten, sollte der/die Verstorbene nicht mit Normalkleidung (Anzug, Kleid, Hemd o. ä.) eingeäschert werden. Der/die Verstorbene darf daher auch nicht mit Schuhen, Gürtel oder gar Lederkombi etc. bekleidet sein. Er/sie sollte möglichst nur ein Totenhemd tragen.

Wie wird sichergestellt, dass in der Urne wirklich die Asche des Verstorbenen ist?

Der letzte Weg der Verstorbenen wird mit großer Sorgfalt von unseren Mitarbeiter/innen begleitet. Von der Anlieferung des Sarges über die zweite amtsärztliche Leichenschau bis zur Befüllung der Aschekapsel. Durch den nicht brennbaren, nummerierten Identitätsstein aus Schamotte, der dem Sarg beigefügt wird, ist eine eindeutige Zuordnung der Asche sichergestellt. Alle Tätigkeiten und Vorgänge werden aufmerksam überwacht und protokolliert.

Kann ich mich zu Lebzeiten schon für eine Feuerbestattung entscheiden?

Die Art einer Bestattung richtet sich in erster Linie nach dem Willen des/der Verstorbenen. Wenn Sie sich für die eigene dereinstige Einäscherung entscheiden, sollten Sie dies frühzeitig schriftlich festlegen. Ihre Entscheidung ist damit für die spätere Bestattung verbindlich. Nur wenn Sie eine solche Wahl nicht getroffen haben, entscheiden die nach dem Bestattungsrecht berechtigten Angehörigen über die Art Ihrer Bestattung.

Unser Service für Sie: Wir haben eine pdf Willensbekundung zur dereinstigen Einäscherung (70 KB) vorbereitet, mit der Sie Ihren Willen zu Lebzeiten bekunden können.

Umgang mit Edelmetallen

Da es sich hierbei um ein sensibles Thema handelt, möchten wir vom Bergischen Krematorium Transparenz für Sie schaffen. Die durch den Einäscherungsprozess freigesetzten und separierten Edelmetalle von Implantaten werden von uns in den Rohstoff-Wiederverwendungskreislauf zurückgeführt, was aus ökologischer Betrachtungsweise der einzige, richtige Weg ist, um natürliche Ressourcen zu schonen und zu schützen. Die hieraus erzielten Erlöse werden an soziale- und karikativ-gemeinnützige Einrichtungen im Bergischen Land gespendet. pdf Im vergangenen Jahr durften sich über Spenden freuen. (318 KB)

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