Obwohl sich jeder Mensch mit seiner Geburt auf den Weg zum Ende des Lebens macht, fällt es den meisten schwer, sich mit dem Thema Tod auseinander zu setzen und über die Möglichkeiten einer Einäscherung nachzudenken. Dabei haben sich Feuerbestattungen in Deutschland zu einer festen Größe in der vielfältigen Bestattungskultur entwickelt. Obwohl dies lange Zeit anders war, erkennen die christlichen Kirchen die Einäscherung heute vorbehaltlos an. Im Islam und im Judentum gibt es keine Feuerbestattung. Im Buddhismus und im Hinduismus ist sie dagegen verbreitet.
Wenn man sich zu Lebzeiten für die Bestattungsform der Einäscherung entscheidet, ist in Deutschland eine entsprechend dokumentierte Willensbekundung erforderlich. Ein entsprechendes Formular können Sie pdf hier herunterladen (70 KB) .
Einäscherungen könnten mit Fug und Recht auch als „Luftbestattungen“ bezeichnet werden, denn die Bestandteile des menschlichen Körpers werden zu einem Großteil – abgekühlt, gefiltert und deshalb wenig Umwelt belastend – in die Atmosphäre abgegeben. Nur etwa fünf Prozent des Körpergewichts wird zur Asche und verbleibt damit auf der Erde. Das Knochengewicht bei Frauen liegt in der Regel zwischen ca. 1,90 und 3,00 kg und bei Männern zwischen ca. 2,60 und 3,70 kg.
Wie läuft eine Einäscherung ab?
Der/die Verstorbene wird vom beauftragten Bestatter des Vertrauens ins Krematorium gebracht. Hier wird der letzte Weg jedes Verstorbenen von unseren Mitarbeitern mit großer Sorgfalt und Professionalität begleitet: Von der Anlieferung des Sarges über die zweite amtsärztliche Leichenschau bis zur Befüllung der Aschekapsel.
Nachdem alle erforderlichen Papiere vollständig erstellt und geprüft wurden, wird der/die Verstorbene, sofern keine Freigabe der Staatsanwaltschaft vorliegt, noch einmal vom zuständigen Amtsarzt untersucht. Diese Untersuchung soll sicherstellen, dass der/die Verstorbene eines natürlichen Todes gestorben ist und kein Unfall oder gar vorsätzliches Tötungsdelikt vorliegt. Damit eine eindeutige Zuordnung der Asche sichergestellt ist, wird dem Sarg ein unbrennbarer und nummerierter Schamottestein (Identitätsstein) beigefügt. Er begleitet den Verstorbenen über den gesamten Einäscherungsprozess bis zur Abfüllung der Asche in die Aschekapsel.
Falls die Hinterbliebenen der/dem Verstorbenen bei einer Termin-Einäscherung auf seinem letzten Weg Geleit geben möchten, steht im Bergischen Krematorium ein lichter Trauerraum zur Verfügung. Der Bestatter des Vertrauens kann ihn für diese Zusammenkunft nach den Wünschen der Angehörigen herrichten.
Bei der eigentlichen Einäscherung wird immer nur ein Sarg im Ofen verbrannt. Eine Vermischung von Aschen ist also ausgeschlossen. Der gesamte Einäscherungsprozess wird kontinuierlich mit modernster Mess- und Auswertungstechnik überwacht und grafisch auf Kontrollmonitoren dargestellt. Sämtliche relevanten Daten werden dabei permanent erfasst.
Nach dem Einäscherungsprozess müssen die menschlichen Knochenreste abkühlen und im Anschluss von evtl. Metallteilen (Sargklammern und Schrauben, Implantate wie Gelenke etc.) befreit werden. Hiernach wird die Asche fein gemahlen, damit sie auch für eine Naturbestattung (Seebeisetzung oder Ascheverstreuung) geeignet ist. Anschließend wird die Asche zusammen mit dem Identitätsstein in die Aschekapsel verfüllt und mit einem Deckel hermetisch verschlossen.
Der Deckel einer Aschekapsel enthält den Namen, das Geburts-/Sterbe- und Einäscherungsdatum des Verstorbenen, sowie den Namen des Krematoriums. Um die Urne abholen oder versenden zu können, muss dem Bergischen Krematorium die Urnenanforderung des beisetzenden Friedhofs oder der Seebestattungsreederei vorgelegt werden.
Es ist den Angehörigen von der Gesetzgebung erlaubt, die Urne nach der Einäscherung im Krematorium abzuholen und selbst zum Bestattungsort zu bringen. Hierfür ist vom Bestattungsunternehmen der Urnen-Übernahmeantrag vorzulegen.